Jeden Monat beantworten wir im PR-Magazin
die "Litigation-PR-Frage des Monats" eines Lesers.
Unsere Antwort auf die "Litigation-PR-Frage des Monats"
Wieweit dürfen Staatsanwaltschaften bei der Pressearbeit gehen?
"Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen unseren Finanzvorstand wegen des Verdachts der Korruption. Dabei haben wir den Eindruck, dass die Staatsanwälte die Redaktionen immer wieder ziemlich genau ins Bild setzen, wie gerade der Verfahrensstand lautet. Ist eine solche Medienarbeit legitim?"
Unser Geschäftsführer, RA Martin Wohlrabe, antwortet:
Staatsanwälte kommunizieren mehr denn je, teils hochprofessionell in regelmäßigen Hintergrundrunden. Sie bewegen sich dabei auf dünnem Eis, denn zum einen besteht gerade im behördlichen Ermittlungsverfahren lediglich ein so genannter Anfangsverdacht. Diese Hürde ist deutlich geringer als später bei einer Anklage, für die es einen hinreichenden Tatverdacht braucht. Und zum anderen müssen Staatsanwälte sehr genau auf das Allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Verdächtigen achten.
Vor diesen Punkten haben Staatsanwaltschaften nur ein stark eingeschränktes Recht über laufende Ermittlungen zu sprechen. Mein Rat stets in solchen Situationen: Der Aufbau eines vertrauensvollen Verhältnisses zum Sprecher der Staatsanwaltschaft. Vieles lässt sich im Miteinander erheblich leichter lösen als im konfrontativen Gegeneinander. Denn auch Staatsanwaltschaften haben unter dem Gebot der Objektivität eine Fürsorgepflicht gegenüber jedem Beschuldigten.
Falls Sie selbst eine Frage haben, schreiben Sie gern an: experten@prmagazin.de