Jeden Monat beantworten wir im PR-Magazin
die "Litigation-PR-Frage des Monats" eines Lesers.
Unsere Antwort auf die "Litigation-PR-Frage des Monats"
Wie sollten Pressemitteilungen während laufender Verfahren aussehen?
"Wie können wir Richter in einem laufenden Verfahren darüber informieren, dass wir in unseren Pressemitteilungen aus unternehmensstrategischen Gründen manchmal nicht "prozesskonform" argumentieren müssen, oder versteht man das in der Regel bei Gericht?"
Unser Geschäftsführer, RA Martin Wohlrabe, antwortet:
Pressemitteilungen werden nicht in Gerichtsakten genommen. Daher sind sie auch nicht Teil des Verfahrens. Haben Sie dennoch Bedenken, dass eine solch unterschiedliche Kommunikation negativ ausgelegt werden könnte, rate ich die PM offiziell an das Gericht zu schicken. Und zwar mit entsprechendem Schriftsatz zur Erläuterung. Das Gericht informell zu informieren ist nicht empfehlenswert.
Eine einheitliche Antwort darauf, wie Richter mit einer solchen PM umgehen, gibt es nicht. Den meisten ist klar, dass hier geschönt und verteidigt wird. Dennoch kann es ein einzelner auch mal als Widerspruch sehen und betrachtet damit die Glaubwürdigkeit des Vortrags kritisch. Ein Dritter wiederum nimmt davon unter Umständen nicht mal Notiz.
Grundsätzlich gilt: Nur im Notfall sollte man die Pressemitteilung mit einem Schriftsatz kommentieren. Denn man läuft dabei Gefahr, dass die Gegenseite dies wiederum in der Presse kommuniziert. Vielmehr reicht es aus, später in der Verhandlung auf Frage des Gerichtes zu erklären, warum man so kommuniziert hat.
Fazit: Wenn man schon anderes in der Presse vorträgt, alles am besten laufen lassen und bei Bedarf in der Verhandlung etwas darlegen. Meist wird das Gericht sowieso nichts auf die Presseerklärung geben. Auf keinen Fall informell auf das Gericht zukommen, das kommt nie gut an."