Jeden Monat beantworten wir im PR-Magazin
die "Litigation-PR-Frage des Monats" eines Lesers.

Unsere Antwort auf die "Litigation-PR-Frage des Monats"

Worauf muss man bei Litigation-PR bei Kartellschadenersatz achten?

"Unser Unternehmen ist Opfer im Zuckerkartell. Jetzt wollen wir Schadenersatz von den Kartellanten. Dabei wünscht sich die Geschäftsführung, dass wir auch verstärkt die Öffentlichkeit suchen. Worauf sollen wir achten?"

Unser Geschäftsführer, RA Martin Wohlrabe, antwortet:

Es gibt vielfältige Möglichkeiten im Kartellschadenersatzrecht vorzugehen. Falls Sie noch nicht Klage eingereicht haben, denken Sie einmal darüber nach am Tag der Einreichung eine exklusive Meldung in einem für die Kartellbrüder relevanten Medien zu platzieren. Relevanten Vorabinfos, wie z.B. die Klagesumme, sind für Redaktionen häufig spannend. Läuft die gerichtliche Auseinandersetzung bereits, begleiten Sie das Thema in den sozialen Netzwerken. Mehr als zufriedenstellende Erfahrungen gibt es mit eigens gebauten Webseiten, auf denen das Thema nutzerfreundlich aufbereitet wird. Wie gewohnt erreichen Sie über Twitter besonders gut die in solchen Fällen relevanten Journalisten, über LinkedIn mehr die Entscheider aus der Finanzbranche.

Falls Sie selbst eine Frage haben, schreiben Sie gern an:

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