Jeden Monat beantworten wir im PR-Magazin
die "Litigation-PR-Frage des Monats" eines Lesers.

Unsere Antwort auf die "Litigation-PR-Frage des Monats"

Wie sollte PR während staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen aussehen?

"Unser Haus belasten nun schon eine ganze Weile staatsanwaltschaftliche Ermittlungen. Zunächst haben wir uns gegenüber Journalisten sehr bedeckt gehalten, mittlerweile würden wir allerdings gern etwas offener kommunizieren. Was sollten wir beachten?"

Unser Geschäftsführer, RA Martin Wohlrabe, antwortet:

Betonen Sie in Hintergrundgesprächen, an welchem Verfahrenspunkt die Ermittlungen stehen. Die Hürde für einen Anfangsverdacht und damit erste Ermittlungen ist gering. Grund: Die Staatsanwaltschaft hat bei dieser Verdachtsstufe nicht nur das Recht zu ermitteln, sondern auch die Pflicht (§152 Abs. 2 StPO). Dieser ist jedoch kein Vergleich zum hinreichenden Tatverdacht, welcher für eine Hauptverhandlung notwendig ist. Hier muss das Gericht die Verurteilungswahrscheinlichkeit für höher halten als den Freispruch. Weisen Sie dazu Redakteure auch stetig auf die Regeln für die Verdachtsberichterstattung hin. Betroffene haben ein Recht auf klare Einordnungen, wie „mutmaßlich“, „nicht rechtskräftig“ oder auch den Hinweis auf die Vorläufigkeit des Verfahrens.

Falls Sie selbst eine Frage haben, schreiben Sie gern an:

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