Jeden Monat beantworten wir im PR-Magazin
die "Litigation-PR-Frage des Monats" eines Lesers.

Unsere Antwort auf die "Litigation-PR-Frage des Monats"

Wie sieht die richtige Kleidung im Gerichtssaal aus?

Unser Vorstand, der in der Öffentlichkeit immer sehr leger auftritt, will bei einer öffentlichen Gerichtsverhandlung in der es um Haftungsfragen unseres Unternehmens geht, ebenfalls in Jeans und Sneaker auftreten. Soll ich ihn zu Anzug und Krawatte drängen?"

Unser Geschäftsführer, RA Martin Wohlrabe, antwortet:

Ganz gleich wer vor Gericht auftritt, er sollte angemessen gekleidet sein. Richter neigen, wenig überraschend, eher zu traditionellen Gewohnheiten. Bei einer Gerichtsverhandlung modisch zu experimentieren, bedeutet daher immer ein Risiko ohne Not einzugehen. Natürlich trägt man stets idealerweise das, worin man sich besonders wohlfühlt. Aber bei einem Vorstand kann man doch erwarten, dass er sich auch in einem Anzug mit Krawatte wohlfühlen kann. Ich rate daher stets zu einem solch klassischen Auftritt.

Falls Sie selbst eine Frage haben, schreiben Sie gern an:

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