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Kompromiss geglückt: RUSS erkämpft für hunderttausende Teilnehmer der Musterfeststellungsklage Millionen-Entschädigung - Kanzlei erarbeitet für vzbv Rahmenvertrag und bringt Mandat zu erfolgsreichem Abschluss

Berlin, 28. Februar 2020

  • Kunden werden nun rasch entschädigt
  • Auszahlungspraxis wird durch ein Monitoring-Team beaufsichtigt
  • Keine weitere Klageerhebung der einzelnen Verbraucher nötig
  • Künftig wieder voller Fokus auf weitere Mandate

Gute Nachrichten für hunderttausende VW-Kunden: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und Volkswagen haben sich auf eine Schadenersatzzahlung in Höhe von 830 Mio. EUR geeinigt. Der Betrag entspricht der üblichen Spanne, die auch derzeit im Rahmen eines Einmalvergleichs bei Individualklagen marktüblich ist.

Die Kanzlei RUSS Litigation, die für den vzbv im Diesel-Abgasskandal die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG führt, hat dazu den notwendigen Rahmenvertrag ausverhandelt und damit ihr Mandat zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht. VW verpflichtet sich, allen registrierten Teilnehmern der Musterfeststellungsklage eine anwaltliche Erstberatung bis zu einmalig 190 EUR (netto) zu bezahlen. 

Für die Überwachung, Kontrolle und Auszahlung der Entschädigung werden sowohl ein Wirtschaftsprüfer zur Überprüfung der Auszahlungsmatrix und deren Berechnungsgrundlage eingesetzt, als auch ein Monitoring-Team eingerichtet, das die Arbeitsweise und die Auszahlungspraxis überwacht und Problemfälle regelt. 

„Wir haben für die Verbraucher das Optimale herausgeholt. Damit kann jetzt jeder Betroffene sehr zufrieden sein. Zumal den Verbrauchern eine Rechtsberatung finanziert wird“, sagt Prof. Marco Rogert von der RUSS Litigation. „Der Vergleich ist insbesondere attraktiv für Menschen, die für wenig Geld ein gebrauchtes Fahrzeug erworben haben. Das ist eine besondere soziale Komponente. Dies betrifft vor allem die Leute, die sich sonst eine Einzelklage nicht hätten leisten können“, fügt Anwaltskollege Ralph Sauer hinzu.

„Der Weg zum Kompromiss ist ein weiter gewesen; doch das Ergebnis zeigt, dass es sich gelohnt hat“, so der weitere RUSS Partner Dr. Ralf Stoll. „Die Entschädigung wird transparent und nachvollziehbar ermittelt und ausbezahlt.“ Weiter fasst Rechtanwalt Tobias Ulbrich den Kompromiss zusammen: „Das juristische Verfahren im Diesel-Gate ist durch den erfolgreichen Vergleich erheblich verkürzt worden. Ein jahrelanger Rechtsstreit zulasten der Verbraucher wurde durch den Vergleich vermieden.“

„Unsere Ergebnisse im Streit um den Diesel-Skandal sind ein voller Erfolg. Zum allerersten Mal hat ein Braunschweiger Gericht eine Schadensersatzzahlung gegen den Großkonzern Volkswagen ernsthaft in Betracht gezogen und somit den Weg für unseren Vergleich geebnet,“ so Anwalt Sauer weiter. „Besonders freuen wir uns natürlich auch, den vielen Kritikern in der Öffentlichkeit, die vor allem zu Beginn der Klageerhebung laut wurden, eines Besseren belehrt zu haben: Ich denke, wir haben gezeigt, dass mit den richtigen Argumenten, rechtlicher Präzision und Durchhaltevermögen Großes erreicht werden kann“, sagt Prof. Marco Rogert.

„Im Anwaltsrecht müssen künftig einige Lücken geschlossen werden", erwähnt Berufsrechtsexperte Prof. Volker Römermann, der die Verhandlungen der letzten Wochen auf Seiten von RUSS begleitet hat. „Die Musterfeststellungsklage ist insoweit nicht zu Ende gedacht, was während der Gespräche zur Hinzuziehung von Experten beider Seiten geführt hat." Mit der Musterfeststellungsklage war in Deutschland juristisches Neuland betreten und Rechtsgeschichte geschrieben worden. „Erstmals konnten sich nun Hundertausende Geschädigte gemeinsam gegen einen Großkonzern wehren. Somit hat sich das Klage-Instrument bewährt, auch wenn noch viele gesetzliche Nachjustierungen nötig sind“, erläutert Ralf Stoll. Sein Kollege Tobias Ulbrich ergänzt: „Der Vergleich ist ein gutes Ergebnis für eine maximale Zahl der geschädigten Kunden. Neben der Möglichkeit, sich direkt entschädigen zu lassen, hat sich der Volkswagen-Konzern darüber hinaus verpflichtet, die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung zu übernehmen. So können sich alle in der Musterfeststellungsklage Registrierten informieren, ob sich der Vergleich für sie in ihrem konkreten Einzelfall anbietet.“ Zu diesem Zweck wird zeitnah ein gemeinsames Aufklärungsschreiben des Autobauers und des vzbv versendet werden. „Dass insbesondere die Kontrolle von VW so weitgehend engmaschig stattfinden wird, ist ein weiterer wichtiger Erfolg für die Verbraucher”, betont Ralph Sauer.

Der vzbv wird die Musterfeststellungsklage mit Erfüllung des Rahmenvergleichs vollumfänglich zurücknehmen. Weitere Feststellungsziele sind einzelfallabhängig und können von den Betroffenen direkt selbst eingeklagt werden. Hierbei können sie auf einen reichen Fundus an Entscheidungen von 19 verschiedenen Oberlandesgerichten zurückgreifen und davon auch ohne Feststellungsurteil in der Musterfeststellungsklage profitieren. 

Mit dem Vergleich zwischen Volkswagen und dem vzbv geht ein 16 Monate andauernder Rechtsstreit zu Ende. Am 1. November 2018 hatten die RUSS Anwälte die erste Musterfeststellungsklage der deutschen Rechtsgeschichte am Oberlandesgericht Braunschweig eingereicht. Am 30. Oktober 2019 fand die erste mündliche Verhandlung statt. Am Ende der zweiten mündlichen Verhandlung am 18. November 2019 hatte der Vorsitzende Richter am OLG Braunschweig, Michael Neef, Vergleichsverhandlungen angeregt, die im Januar 2020 starteten. Am 14. Februar 2020 erklärte VW einseitig die Verhandlungen für gescheitert, nahm sie dann aber wieder am 20. Februar 2020 auf Anregung des OLG-Präsidenten Scheibel auf.  Hierdurch wurde der Weg für den heutigen erfolgreichen Verhandlungsabschluss bereitet.

Über RUSS 

Die Rechtsanwälte Prof. Dr. Marco Rogert, Dr. Ralf Stoll, Tobias Ulbrich und Ralph Sauer haben für die erste Musterfeststellungsklage der deutschen Rechtsgeschichte die R|U|S|S Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Lahr gegründet. Die vier Anwälte vertreten den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und 450.000 Verbraucher gegen die Volkswagen AG. Die Inhaber der Kanzlei R|U|S|S führen daneben jeweils die Kanzleien Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr und Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB aus Köln.  

Über RÖMERMANN Rechtsanwälte AG

Prof. Dr. Volker Römermann, CSP, ist Vorstand der RÖMERMANN Rechtsanwälte AG mit Schwerpunkt im anwaltlichen Berufsrecht und lehrt dieses Fach auch an der Humboldt-Universität zu Berlin. Zudem ist er Präsident der German Speakers Association (GSA e.V.), der zweitgrößten Speaker-Vereinigung der Welt.

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