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Februar 2019

STAATSHAFTUNGSKLAGE GEGEN DEUTSCHLAND:

Thailändische Investoren verlangen Millionen nach BGH-Urteil

Seit Jahren schwelt der Streit um eine Mautautobahn in Bangkok, die in den 1990er-Jahren einer der damals größten deutschen Baukonzerne (die mittlerweile insolvente WalterBau) errichtete. Jetzt sieht sich die Bundesrepublik einer Mil­lio­nen­for­de­rung von thailändischen Investoren ausgesetzt. Grund: Thailändische Investoren verlangen Schadenersatz aus einem Investitionsschutz-Staatsvertrag.

Hintergrund ist ein Gesellschaftsvertrag der Thailänder mit dem Insolvenzverwalter WalterBaus. Laut einem BGH-Urteil 2016 hätte der Insolvenzverwalter Werner Schneider seit 2008 ein Investitions-Schiedsgerichtsverfahren gegen das Königreich Thailand wegen einer Autobahnkonzession zurücknehmen müssen. Im Widerspruch hierzu hatte der Insolvenzverwalter 2011 ein Flugzeug des seinerzeitigen thailändischen Kronprinzen und heutigen König Maha Vajiralonkorn, widerrechtlich in München pfänden lassen.

Da der Insolvenzverwalter mittlerweile einen Teil des gepfändeten Geldes über sechs Millionen Euro bereits verwendet hat (und dieses damit nicht mehr zur Verfügung steht), machen die thailändischen Investoren jetzt auch Schadenersatz von der Bundesrepublik geltend. Der Staat hat grundsätzlich die Aufsicht über Insolvenzverwalter. Zwischen Thailand und Deutschland besteht ein Investitionsschutz-Abkommen, aufgrund dessen können Investoren auf In­ves­ti­ti­ons­schutz gegen den jeweiligen Staat klagen.

Sollte der Insolvenzverwalter die gesamte umstrittene Pfändung, wie angekündigt noch vor Abschluss des letzten Verfahrens verteilen, könnte die Forderung gegen die Bundesrepublik auf rund 50 Millionen Euro anwachsen.

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