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Pressestatement: Gefion Insurance A/S

Kopenhagen, 26. November 2019

Aufgrund aktueller Berichterstattung erklärt Tonny Anker-Svendsen, Gefion’s CEO:

"Wir bedauern die aktuellen Verzögerungen rund um unser Versicherungsgeschäft in Deutschland. Betonen möchten wir, dass wir uns voll und ganz der Erfüllung unserer Verpflichtungen sowie der Auszahlung gültiger Forderungen in der Verantwortung sehen. Für Gefion steht stets umfassender Verbraucherschutz im Mittelpunkt. Selbstverständlich sind wir daher bestrebt, zeitnah unseren Verpflichtungen nachzukommen.

Gefion hatte bereits vor einiger Zeit die Entscheidung getroffen, die Schadenbearbeitung in den kommenden Monaten innerhalb Deutschlands auf Crawford & Company zu übertragen. Crawford & Company verfügt über 78 Jahre Erfahrung in der Schadenbearbeitung und ist führend in diesem Bereich. Unsere Entscheidung war auf Verzögerungen bei der Schadenbearbeitung bei AIS Wild zurückzuführen. Geplant war es, diese Übertragung schrittweise durchzuführen, indem das Volumen der von Crawford bearbeiteten Schäden erhöht und gleichzeitig das Volumen der von AIS WIld bearbeiteten Schadenfälle reduziert hätte werden sollen. In jüngster Zeit hat nun AIS Wild bedauerlicherweise und ohne Rücksprache mit uns einseitig beschlossen, die Schadenbearbeitung komplett einzustellen und alle Kunden an die dänische Gefion-Zentrale zu verweisen. Aus diesem Grund beschleunigen wir nun das Verfahren der Forderungsübergabe an Crawford.

Alle von diesem Umstand Betroffenen bitten wir um Verständnis sowie um Entschuldigung für diese auch unseren eigenen Ansprüchen nicht genügenden Situation. Wir arbeiten mit Hochdruck an einer Lösung und sind zuversichtlich, dass bis zum Ende dieses Jahres alle Punkte gelöst sind. Gefion steht in diesem Zusammenhang darüber hinaus auch umfassend und transparent im Dialog mit allen Regulierungsbehörden, insbesondere in Dänemark. Die dortigen Behörden befinden sich wiederum im engen Austausch mit der BaFin.

Abschließend betonen möchten wir, dass keine „Unterdeckung“ als solche besteht. Richtig ist, dass die DFSA uns auferlegt hat, eine Kapitalerhöhung vorzunehmen. Mit diesem Beschluss sind wir nicht einverstanden und gehen dagegen juristisch vor. Die Anordnung wurde daher bis zur Berufungsentscheidung außer Vollzug gesetzt."

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