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Februar 2019

INSOLVENZVERWALTER SPONAGEL:

Insolvenzverfahren gegen Bundesverkehrsminister a.D. Dr. Günther Krause geht weiter

Das Insolvenzverfahren rund um die IBP-GmbH des ehemaligen Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­ters Günther Krause dauert an. Nach derzeitigem Kenntnisstand (Februar 2018) belaufen sich die angemeldeten Forderungen auf 817.442,55 EUR. Allerdings sind dies keine abschließenden Zahlen. Die Forderungssumme kann sich weiter erhöhen. Denn weiterhin könnten sich neue Gläubiger melden, die Summe sich damit erhöhen.

Verhandlungen über Rückkauf von sog. Neutrino-Aktien im Wert von 1,1 Millionen Euro (zur Bedienung der IBP-Gläubiger) führten zu keinem Erfolg. Sponagel: „Der von Neutrino vorgelegte Vertrag war an Bedingungen geknüpft, die so nicht unterzeichenbar sind.“ Grund: Dieser ist mit dem hiesigen Insolvenzrecht überhaupt nicht vereinbar. Hier geht es beispielsweise darum, dass die Kaufsumme auf ein so genanntes "Insolvenzverfahrenskonto" gezahlt werden muss. Über ein solches Konto werden sämtliche Zahlungsflüsse in einem Insolvenzverfahren abgewickelt. Dies ist das ganz klassische Vorgehen in Insolvenzverfahren. Sponagel weiter: „Daraus müssen wir den Rückschluss ziehen, dass Neutrino tatsächlich kein wirkliches Interesse daran besitzt, einen Vertrag zustande kommen zulassen. Wir hatten Neutrino eine Version mit ent­sprech­en­den Änderungen zukommen lassen. Dieser ist bedauerlicherweise nie unterzeichnet worden.“

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