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Gastbeitrags-Serie „Kommunikation und Recht“

In unserer Gastbeitrags-Serie „Kommunikation und Recht“ berichten erfahrene Juristen exklusiv für unsere Leser über die Herausforderung, öffentlich gut zu kommunizieren und geben dazu wertvolle Tipps.

Diesmal: Staats- und Verwaltungsrechtler Ulrich Battis. Er ist seit seit 1996 Direktor des Instituts für Anwaltsrecht an der Humboldt-Universität. 2009 trat Ulrich Battis der Wirtschaftskanzlei Gleiss Lutz als Of counsel bei. Prof. Battis ist regelmäßig als Experte in den Medien gefragt.

Das fiktive Interview

Von Prof. Ulrich Battis

Prof. Ulrich Battis, Verwaltungsrechtsexperte

Neulich sprach mich mein in Oxford lebender Sohn am Telefon auf ein Interview an, das ich in der Causa Böhmermann einer Zeitung gegeben hätte. Meine Antwort: In der Angelegenheit habe ich kein Interview gegeben. Die anschließende Recherche förderte gar zwei Interviews von mir zutage mit Äußerungen zum Tatbestand in der Beleidigung von auswärtigen Staatsoberhäuptern nach § 103 StGB, zur Ermächtigung zur Strafverfolgung durch die Bundesregierung nach § 104a StGB und zur Sinnhaftigkeit des Straftatbestandes des § 103 StGB, gipfelnd in dem Vorschlag, nachdem der türkische Staatspräsident auch als Privatmann einen Strafantrag wegen Beleidigung nach § 185 StGB gestellt habe, könne es doch die Bundesregierung dabei belassen, dass die deutsche Justiz eine etwaige Verletzung der Ehre von Herrn Erdogan unbeeinflusst von der deutschen Politik beurteile.

All dies hatte ich tatsächlich in mehreren Telefongesprächen gegenüber verschiedenen Journalisten geäußert. Meine Einlassungen waren auch durchweg, soweit ich das verfolgen konnte, zutreffend zitiert worden. Allerdings, außer in den zwei zur selben Pressegruppe gehörenden Zeitungen, nirgendswo als förmliches, im Frage-Antwort-Modus aufgemachtes Interview.

Da ich schon zuvor einmal zufällig auf ein solches fiktives Interview in einer anderen angesehenen Tageszeitung gestoßen war, weise ich regelmäßig darauf hin, dass ich etwaige Interviews, aber auch andere wörtliche Zitate, vor Erscheinen vorgelegt bekommen möchte. Es klappt in aller Regel auch gut. Nur diesmal hatte ich es unterlassen, den mir gut bekannten Journalisten darauf hinzuweisen. Inhalt und Format der eigenen Äußerungen lassen sich meines Erachtens bei gehöriger Obacht durchaus steuern, allerdings mit einer Einschränkung. Kaum zu beeinflussen ist, ob die eigenen Worte in einer großen oder kleinen Meldung oder gar nicht erscheinen oder gar als Aufmacher in Deutschlands auflagenstärkster Zeitung. Es sei denn, man besteht darauf, dass man gar nicht genannt werden will, was aber bei den Medienvertretern den Reiz der Veröffentlichung mindert.

Die öffentliche Wirkung der eigenen Worte stellt sich in jedem Falle jedoch nicht als so bescheiden dar, wie mir vor Jahrzehnten zu Beginn meiner Amtszeit als Rektor der Fernuniversität deren Pressesprecher prophezeite: er sagte: „Sie können nur eines und sonst gar nichts verlangen, nämlich, dass Ihr Name richtig geschrieben wird.“

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