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CONSILIUM begleitet die Kommunikation von Catherine von Fürstenberg-Dussmann im Rahmen einer erbrechtlichen Auseinandersetzung

Berliner Landgericht bestätigt Testierfähigkeit des Unternehmers Peter Dussmann - Erklärung der Witwe Catherine von Fürstenberg-Dussmann

Das Landgericht Berlin hat in seiner Entscheidung vom 1. Februar 2023 die Testierfähigkeit des Unternehmers Peter Dussmann bestätigt. Seine Witwe Catherine von Fürstenberg-Dussmann setzte sich hierfür neun Jahre lang ein. In einem deutsch-sprachigen Video-Statement nimmt Catherine von Fürstenberg-Dussmann dazu persönlich Stellung.

Das ganze Statement finden Sie hier: www.presseportal.de/pm/131102/5431077

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